Friday, July 20, 2018

ATSG Artikel 45 1,2 wird einfach nicht darauf eingegangen vom Bundesgericht Luzern

Das Schweizer Bundesgericht in Luzern geht nicht auf  ATSG Artikel 45 1,2 wenn es schreibe. Es wird einfach nicht beachtet es wird mit mir umgegangen als ob ich auf meinen Kosten sitzten bleiben muss wo ich hatte um gegen die Suva zu kaempfen und dann am Schluss recht bekommen habe. Ich kaempfe um  ATSG Artikel 45 1,2 seit 2012 und jedes Gericht geht einfach nicht darauf ein es wird mir aber auch nicht geschrieben das dieser Artikel nicht giltet fuer mich den dann wuerde sich das Gericht Strafbar machen es aber nicht zu beachten ist auch Strafbar wa das Gericht macht.

 ATSG Artikel 45 1,2 
 Art. 45 Kosten der Abklärung
1 Der Versicherungsträger übernimmt die Kosten der Abklärung, soweit er die Massnahmen angeordnet hat. Hat er keine Massnahmen angeordnet, so übernimmt er deren Kosten dennoch, wenn die Massnahmen für die Beurteilung des Anspruchs unerlässlich waren oder Bestandteil nachträglich zugesprochener Leistungen bilden.
2 Der Versicherungsträger entschädigt die Partei und die Auskunftspersonen für Erwerbsausfall und Spesen.

Alle Reise Kosten wurden mir stehts verweigert von der Suva und die Suva weigert sich nach den Schweizer Gesetzen zu gehen, die Suva macht sich auch Strafbar deswegen...

Ich werde dadurch diskreminiert das ich die zahlen muss um Recht zu bekommen und ich hatte Recht bekommen in 2012.

Wednesday, July 18, 2018

Bundesgericht Luzern Schweiz Fall


Mein Brief wo ich dem Bundesgericht Luzern geschrieben haben wo Ich um Artikel ATSG Artikel 45 1,2 haben moechte. Bis heute habe ich noch keine nicht Antwort erhalten wo sagt dass dieser Artikel ATSG Artikel 45 1,2  Bis heute v18.7.2018 habe ich noch keine Antwort bekommen wo sagt dass dieser Artikel ATSG Artikel 45 1,2 nicht giltet fuer mich als Behinderter. Es wird immer herrum gegangen... ich werde Diskreminiert vom Bundesgericht so fuehle Ich als Behinderter. 

Lest das und macht euch gedanken darueber wie Behinderte in der Schweiz behandelt werden... Die Antwort wird folgen....


Schweizerisches Bundesgericht President
Schweizerhofquai 6
CH-6004 Luzern

4.16.2018

8F_1/2018

Sehr geehrter Herr President 
Es wird in der Verfuegung 14.3.2018 geschrieben das ich nicht klar geschrieben habe was ich moechte: Ich moechte das meine Reisen wo ich machen musste durch die Verweigerung der Suva bezahlt werden nach ATSG Artikel 45 1,2. Dieser Artikell ATSG Artikel 45 1,2 wurde ausser Acht gelassen BGG Art. 121 d  Verletzung von Verfahrensvorschriften im Gerichtsurteil 8F_15/2016  wo ich gefordert habe in der Revision 24.10.2016 (1.Beilage)

Beweismittel
1.       Meine Revision vom 24.10.2016 (1. Beilage)
2.       Revision Urteil 8F_15/2016 (2. Beilage)

Ich habe in der Revision 24.10.2016 (1 Beilage) geschrieben das unter dem dritten Punkt mit den Beweismittel doch es wurde aus Versehen ausser Acht gelassen im Urteil 8F_15/2016 .
Deswegen fordere ich nun nach ATSG Artikel 45 1,2 meine Reisen und Spesen nochmals wo ich hatte durch die Verweigerung der Suva weil alle Reisen haben zum Endresultat herbeigefuehrt. Der ATSG Artikel 45 1,2 ist eine  erhebliche Tatsachen und wurde aus Versehen BGG Art. 121 d  Verletzung von Verfahrensvorschriften nicht berücksichtigt bei dem Revisions Urteil 8F_15/2016  (3 Beilage) wo ich aber mit Beweismittel gefordert habe in meiner Revision 24.10.2016 (1. Beilage).

Ich forder BGG Art. 64 2 Unentgeltliche Rechtspflege. Ich kann mir einen Anwalt nicht leisten mit meiner kleinen Behinderten Rente wo ich zum Leben brauche. Ich brauche einen Anwalt fuer die Wahrung meiner Rechte als Behinderter. Ich bin nicht im Stande es selber zu machen wie wir alle sehen und es mir geschrieben wird vom Bundesgericht das ich es falsch gemacht habe und es offensichtlich unzulaessig ist fuer das Bundesgericht 8F_1/2018 (4. Beilage) auf mein Verlangen einzugehen.
Mein damaliger Anwalt Dr Horst Weber hat mir geschrieben  5/24/2012 das es kein Problem sein sollte und das sich die Suva an die Gesetze halten wird mit den Reisekosten... (3.  Beilage)
Ich Bitte das Bundesgericht auf den Kostenvorschuss ganz zu verzichten  Art. 62 1 Sicherstellung der Gerichtskosten und der Parteientschädigung weil ich es mir nicht leisten kann mit meiner Behinderten Rente wo ich fuer das minimum Leben brauche.

Danke

Freundliche Gruesse

Marc Messmer

Beilagen:
1.       Bundesgericht Revision 2016 10.24.2016
2.       Revision Urteil 8F_15/2016
3.       Dr Horst Weber antwort 24.5.2012
4.       Verfuegung 14.3.2018 sozialrechtliche Abteilung

Monday, July 16, 2018

Das Bundesgericht Luzern gegen Behinderten Rechte

Das Bundesgericht in der Schweiz reagiert kriminell, es werden falsche Daten verwendet und dann kann man nichts mehr machen das versucht mir das Bundesgericht Luzern zu sagen, ich habe keine Rechte als Behinderter...

Thursday, August 10, 2017

Es gibt viele Wege :-)

Mach dir nicht die Muehe zu fragen wenn du Hilfe brauchst wo du versichert bist, den es wird verweigert wie es mir passiert ist. Mach die naechsten Schritte (rechtlich), es wird eine Weile dauern doch wenn es Gerechtigkeit gibt wirst du es bekommen. Mach deine eigenen Schritte den auch ein Anwalt wird nicht das richtige machen fuer dich, es geht dehnen nur ums Geld. Ich habe es erlebt und werde nun bestraft von der Suva und IV das ich es versucht habe mit einem Anwalt. Meine Anwaelte wurden sogar von der Suva extra Entschaedigt (10'000Fr) dass die im Intressen der Versicherung gearbeitet haben und nicht die Meinen.
Es gibt immer einen Weg, vergiss das nie... Da ist immer ein Licht am Ende wo du hin kannst, es wird aber nicht einfach sein, es werden dir enorme Felsbrocken mit gutem Gewissen in den Weg gelegt und Die glauben das du nicht mehr weiter gehst. Wenn du einen Weg gehst das sind immer ander Wege offen wo du weiter gehen kanst :-)

Sunday, January 29, 2017

Bundesgerichts Revision ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung.nicht erwaehnen

Ich wurde von der Suva aufgefordert den Rechtlichen Weg zu gehen wenn ich die Reisen bezahlt habe moechte, das machte ich doch das Gericht geht eifach nicht darauf ein auf und die Suva schreibt dass das nicht bezahlt wird weil es die Suva nicht organisiert hatte ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung.
Das Kantonale Gericht geht nicht darauf ein also machte ich eine Einsprache beim Bundesgericht in Luzern doch das Bundesgericht geht auch einfach nicht darauf ein auf ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung.
Ich machte eine Revision und wieder geht das Bundesgericht nicht darauf ein als ob ich es niemals geschrieben habe ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung.
So werde ich von den Schweizern Gerichten behandelt, die Gesetze wo fuer mich gilten als Versicherungsopfer habe ich niemals geschrieben und man kann mich fuer dumm verkaufen ich bin ja Behindert.
Wieso schreibt mir das Gericht nicht das dieses Gesetz ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung.nicht giltet fuer mich? Ich denke wenn das Gericht den Artikel schreibt, dann wuerde das Gericht gegen die Schweizer Gesetze vorgehen und das waere dann Kriminell. Als das Bundesgericht macht es einfach, mit nicht erwaehnen das ich den Artikel ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung.geschrieben habe....

Der Gesetzes Artikel ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung schreibt,

Art. 45 Kosten der Abklärung
1 Der Versicherungsträger übernimmt die Kosten der Abklärung, soweit er die Massnahmen angeordnet hat. Hat er keine Massnahmen angeordnet, so übernimmt er deren Kosten dennoch, wenn die Massnahmen für die Beurteilung des Anspruchs unerlässlich waren oder Bestandteil nachträglich zugesprochener Leistungen bilden.
2 Der Versicherungsträger entschädigt die Partei und die Auskunftspersonen für Erwerbsausfall und Spesen.

Das Schweizer Gesetz ist ganz klar ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung wieso muss ich als Behinderter dafuer bezahlen wenn die Suva falsch war was erwiesen ist? Ich bin seit 2006 am kaempfen und dann im 2011 ist herrausgekommen das ich richtig war und die Suva falsch war doch ich als Behinderter muss jetzt bestraft werden finanziell das ich nicht aufgegeben habe wenn mich die Suva bedroht hatte und alles verweigert hatte ueber Jahre hinweg.


Saturday, January 28, 2017

email Reisen Suva verweigerung

Die Suva schreibt mir da die Reisen nicht bezahlt werden weil es die Suva nicht organisiert hatte, was gegen das Schweizer Gesetz ist den die Suva war falsch in meinem Fall und ich war 100% richtig was vom Gericht in der Schweiz beztaetigt wurde


Suva schreibt

Sehr geehrter Herr Messmer

Die Suva hat Ihnen sämtliche Reisespesen, für die Einreise in die Schweiz, welche Sie in unserem Auftrag für Abklärungen unternommen haben, vergütet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.


Eine Reise wurde mir verguetet, in 2011. Bis dahin musste ich aber es selber bezahlen um diese Reise im 2011 zu bekommen und dann ist herausgekommen das ich richtig bin und die Suva falsch war und ist. ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung kommt zu Anwendung.

Ich bin seit 2008 am kaempfen fuer mein Recht und ich bin im Recht was vom Gericht bestaetigt wurde.

Meine Reisen fuer das Endresultat

Meine Frage an Suva ist, wieso werden meine Reisen wo ich machen musste fuer das Endresultat nicht verugetet von der Suva nach Artikel ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung.


Ich musste Geld ausgeben um der Suva zu beweisen das ich richtig bin und die Suva war falsch, was vom Gericht bestaetigt wurde das die SUva falsch war.
Die Suva hat sich bei mir entschuldigt und trotzdem muss ich auf meinen Kosten sitzenbleiben nach der Suva, ich muss bestraft werden wenn die Suva falsch war, Wieso?
Deshalb gibt es diesen Artikel in den Schweizern Gesetzen.
Wieso werden meine Reisen nicht bezahlt von der Suva nach ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung

Friday, January 27, 2017

Misshandeln von Behinderten in Schweiz

Die Suva missachtet Schweizer Gesetze ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung wo fuer Behinderte Personen ist und geht mit gutem Gewissen dagegen her. Die Suva verweigertte mir alles und dann ist herausgekommen das ich im Recht bin doch immer noch wird mir die Hilfe wieder verweigert von der Suva so wie es im Schweizer Gesetz steht. 
Die Suva hat sogar meine eigenen Anwaelte dafuer bezahlt das die im Intressen der SUva arbeiten und gegen mich her gehen als Behinderter. Die Suva ist in Korruption verwickelt in der Schweiz gegen Behinderte

Die Suva sagt das ich nicht versichert bin fuer meinen Unfall wo ich Suva versichert bin, meine rechte Hand als Rechtshaender ist voll arbeitsfaehig und ich kann mittel Schwehre Arbeiten volle 8.5 Stunden am Tag ausueben wird mir geschrieben und gesagt. 





Die Suva misshandelt mich als Behinderter, wenn ich schreibe das ich schmerzen habe, wird mir zurueck geschrieben das die Suva mir nicht Antwort auf das wenn ich schreibe das ich einen Arzt sehen muss weil ich Schmerzen habe vom Unfall. Meine Hand ist gut wird mir geschrieben von einem Suva Mitarbeiter der kein Arzt ist. Art. 21 b,c,d Heilbehandlung nach Festsetzung der Rente dieser Artikel giltet nicht fuer mich als Behinderter der SUva versichert ist wird mir ganz klar geschrieben von einer Person der Suva wo kein Arzt ist. 

Ich weiss das ich nicht der einzige Behinderter bin in der Schweiz wo so behandelt wird





Thursday, January 26, 2017

Korruption in der Schweiz gegen Behinderte und gegen Schweizer Gesetze

Das Bundesgericht macht es wieder nicht auf mich einzugehen wie schon das Kantonale Gericht ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung.
Ich werde behandelt als ob ich es niemals erwaehnt habe diesen Gesetzes Artikel ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung.
Die Suva hat mir die Reisen jedesmal verweigert und dann ist herrausgekommen das ich im Recht bin doch trotztdem zahlt mir die Suva die Reisen nicht.
Ich mache zum zweitenmal eine Revision beim Bundesgericht. es ist das Gesetz in der Schweiz, doch die Suva handelt als ob die Suva ueber dem Gesetz ist.

Ich als Behinderter werde diskreminiert und die Gerichte in der Schweiz akzeptieren das. Ist da Korruption involviert wenn ich so behandelt werde?
Meine Anwaelte wurden von der Suva bezahlt, 10'000 Franken extra was ich meinen Anwaelten bezahlt habe. Meine Anwaelte sind dann gegen mich gegangen mit sagen wenn ich das nicht annehme was mir die Suva vorschlaegt dann muesse ich mir einen neuen Anwalt suchen, dem sagt man KORRUPTION

Thursday, December 29, 2016

Diskreminierung, Korruption jemand profitiert


Meine Hand ist mehr geschwollen, ich kann meine Hand nicht einsetzten. Es wird mir geschrieben von dem Bundesgericht das ich nicht versichert bin bei der Suva dafuer fuer die Unfallnachfolgen. Das Bundesgericht schreibt das wenn es drei verschiedene Schweizer Aerzte schreiben das ich Schmerzen habe, reicht das nicht aus.


































Das Bundesgericht schreibt zuerst das wenn ich drei Fachaerzte habe dass das nicht ausreicht das ich nochmals ein Gutachten von meiner Hand bekomme, ich mache eine Einsprache (Revision)
Dann wird mir geschrieben dass es das Kantonale Gericht schon ueberprueft hatte und dass das Bundesgericht das nicht ueberpruefen wird.
Ich machte eine Einsprache beim Bundesgericht weil das Kantonale Gericht die drei Aerzte Berichte nicht beim Entscheid eingebaut hatte, die waren niemals erwaehnt worden.
Es wird einfach nicht auf mich eingegangen was ich schreibe oder was Aerzte schreiben in der Schweiz mit Fakten.
Die Gerichte in der Schweiz sind mit Korruption verbunden wenn so gegen einen Behinderten hergegangen wird. Ich habe es mit dem Schweizer Gesetz gemacht das fuer mich spricht doch es wird einfach nicht darauf eingegangen das ich das Gesetz geschrieben habe.
Dem sagt man diskreminieren und das ist nicht legal in der Schweiz.
















Meine Beschwerden werden schlimmer wegen der Verweigerung von Hilfe wo ich versichert bin und das ist gegen das Schweizer Gesetz verweigern von Hilfe wenn es drei Fachaerzte schreiben

Wer profitiert von diesem Handeln in der Schweiz wenn man so gegen Behinderte hergeht und die Scheizer Gesetze nicht ernst nimmt....