Ich wurde von der Suva aufgefordert den Rechtlichen Weg zu gehen wenn ich die Reisen bezahlt habe moechte, das machte ich doch das Gericht geht eifach nicht darauf ein auf und die Suva schreibt dass das nicht bezahlt wird weil es die Suva nicht organisiert hatte ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung.
Das Kantonale Gericht geht nicht darauf ein also machte ich eine Einsprache beim Bundesgericht in Luzern doch das Bundesgericht geht auch einfach nicht darauf ein auf ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung.
Das Kantonale Gericht geht nicht darauf ein also machte ich eine Einsprache beim Bundesgericht in Luzern doch das Bundesgericht geht auch einfach nicht darauf ein auf ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung.
Ich machte eine Revision und wieder geht das Bundesgericht nicht darauf ein als ob ich es niemals geschrieben habe ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung.
So werde ich von den Schweizern Gerichten behandelt, die Gesetze wo fuer mich gilten als Versicherungsopfer habe ich niemals geschrieben und man kann mich fuer dumm verkaufen ich bin ja Behindert.
Wieso schreibt mir das Gericht nicht das dieses Gesetz ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung.nicht giltet fuer mich? Ich denke wenn das Gericht den Artikel schreibt, dann wuerde das Gericht gegen die Schweizer Gesetze vorgehen und das waere dann Kriminell. Als das Bundesgericht macht es einfach, mit nicht erwaehnen das ich den Artikel ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung.geschrieben habe....
Der Gesetzes Artikel ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung schreibt,
Art. 45 Kosten der Abklärung
1 Der Versicherungsträger übernimmt die Kosten der Abklärung, soweit er die Massnahmen angeordnet hat. Hat er keine Massnahmen angeordnet, so übernimmt er deren Kosten dennoch, wenn die Massnahmen für die Beurteilung des Anspruchs unerlässlich waren oder Bestandteil nachträglich zugesprochener Leistungen bilden.
2 Der Versicherungsträger entschädigt die Partei und die Auskunftspersonen für Erwerbsausfall und Spesen.
Das Schweizer Gesetz ist ganz klar ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung wieso muss ich als Behinderter dafuer bezahlen wenn die Suva falsch war was erwiesen ist? Ich bin seit 2006 am kaempfen und dann im 2011 ist herrausgekommen das ich richtig war und die Suva falsch war doch ich als Behinderter muss jetzt bestraft werden finanziell das ich nicht aufgegeben habe wenn mich die Suva bedroht hatte und alles verweigert hatte ueber Jahre hinweg.
Das Schweizer Gesetz ist ganz klar ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung wieso muss ich als Behinderter dafuer bezahlen wenn die Suva falsch war was erwiesen ist? Ich bin seit 2006 am kaempfen und dann im 2011 ist herrausgekommen das ich richtig war und die Suva falsch war doch ich als Behinderter muss jetzt bestraft werden finanziell das ich nicht aufgegeben habe wenn mich die Suva bedroht hatte und alles verweigert hatte ueber Jahre hinweg.
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