Das Bundesgericht macht es wieder nicht auf mich einzugehen wie schon das Kantonale Gericht ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung.
Ich werde behandelt als ob ich es niemals erwaehnt habe diesen Gesetzes Artikel ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung.
Die Suva hat mir die Reisen jedesmal verweigert und dann ist herrausgekommen das ich im Recht bin doch trotztdem zahlt mir die Suva die Reisen nicht.
Ich mache zum zweitenmal eine Revision beim Bundesgericht. es ist das Gesetz in der Schweiz, doch die Suva handelt als ob die Suva ueber dem Gesetz ist.
Ich als Behinderter werde diskreminiert und die Gerichte in der Schweiz akzeptieren das. Ist da Korruption involviert wenn ich so behandelt werde?
Meine Anwaelte wurden von der Suva bezahlt, 10'000 Franken extra was ich meinen Anwaelten bezahlt habe. Meine Anwaelte sind dann gegen mich gegangen mit sagen wenn ich das nicht annehme was mir die Suva vorschlaegt dann muesse ich mir einen neuen Anwalt suchen, dem sagt man KORRUPTION
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