Monday, August 22, 2016

Fehler von der Suva und ich muss als Behinderter dafuer bezahlen!

Ich musste viele male in die Schweiz reisen um Aerzte zu sehen und auch Anwaelte. Die Suva hat mir stehts die Reisen verweigert und ich habe es selber machen muessen (Bezahlen)
Im 2009 hat mir die Suva mit einem Laecheln gesagt dass die Suva nichts fuer mich machen wuerde wenn ich mir nicht einen Anwalt nehme und das Habe ich gemacht und wieder wurde mir alles verweigert. (Untersuche, Gutachten, Aerzte...
Es ist dann herraus gekommen das ich im Recht war und die Suva war falsch. Jetzt moechte die Suva das ich auf diesen Reisen sitzten bleibe wo ich selber gemacht habe das ich Recht bekommen habe.

Die Suva war falsch und Ich war im Recht

ATSG

Art. 45 Kosten der Abklärung
1 Der Versicherungsträger übernimmt die Kosten der Abklärung, soweit er die Massnahmen angeordnet hat. Hat er keine Massnahmen angeordnet, so übernimmt er deren Kosten dennoch, wenn die Massnahmen für die Beurteilung des Anspruchs unerlässlich waren oder Bestandteil nachträglich zugesprochener Leistungen bilden.
2 Der Versicherungsträger entschädigt die Partei und die Auskunftspersonen für Erwerbsausfall und Spesen.

Die Suva fordert mich als Behinderter das ich vors Gericht gehen muesse um fuer diesen
Art. 45 Kosten der Abklärung
Die Suva weigert mir die Reisen zu bezahlen wo ich machen musste fuers End Resultat.

Menschen Rechte und Behinderten Menschenrechte



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