Saturday, January 28, 2017

email Reisen Suva verweigerung

Die Suva schreibt mir da die Reisen nicht bezahlt werden weil es die Suva nicht organisiert hatte, was gegen das Schweizer Gesetz ist den die Suva war falsch in meinem Fall und ich war 100% richtig was vom Gericht in der Schweiz beztaetigt wurde


Suva schreibt

Sehr geehrter Herr Messmer

Die Suva hat Ihnen sämtliche Reisespesen, für die Einreise in die Schweiz, welche Sie in unserem Auftrag für Abklärungen unternommen haben, vergütet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.


Eine Reise wurde mir verguetet, in 2011. Bis dahin musste ich aber es selber bezahlen um diese Reise im 2011 zu bekommen und dann ist herausgekommen das ich richtig bin und die Suva falsch war und ist. ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung kommt zu Anwendung.

Ich bin seit 2008 am kaempfen fuer mein Recht und ich bin im Recht was vom Gericht bestaetigt wurde.

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