Suva schreibt
Sehr geehrter Herr Messmer
Die Suva hat Ihnen sämtliche Reisespesen, für die Einreise in die Schweiz, welche Sie in unserem Auftrag für Abklärungen unternommen haben, vergütet. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.
Eine Reise wurde mir verguetet, in 2011. Bis dahin musste ich aber es selber bezahlen um diese Reise im 2011 zu bekommen und dann ist herausgekommen das ich richtig bin und die Suva falsch war und ist. ATSG Art. 45 Kosten der Abklärung kommt zu Anwendung.
Ich bin seit 2008 am kaempfen fuer mein Recht und ich bin im Recht was vom Gericht bestaetigt wurde.
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