Monday, November 28, 2016

Verweigerung von der Suva was in den Schweizern Gesetze steht



Die Suva verweigert mir die Reisen nach

ATSG  Art. 45 Kosten der Abklärung



1 Der Versicherungsträger übernimmt die Kosten der Abklärung, soweit er die Massnahmen angeordnet hat. Hat er keine Massnahmen angeordnet, so übernimmt er deren Kosten dennoch, wenn die Massnahmen für die Beurteilung des Anspruchs unerlässlich waren oder Bestandteil nachträglich zugesprochener Leistungen bilden.
2 Der Versicherungsträger entschädigt die Partei und die Auskunftspersonen für Erwerbsausfall und Spesen.

Es ist herrausgekommen das ich Recht hatte und die Suva war falsch. Die Suva hat mir gesagt das die Reisen nicht bezahlt werden weil es die Suva nicht organisiert hatte doch das Gesetz schreibt ATSG  Art. 45 Kosten der Abklärung
Ich muss das Bundesgericht entscheiden lassen fuer mein Recht als Behinderter, das ist krank dieses verhalten von der Suva, das Gesetz schreibt es eindeutlich, gilten die Gesetze nicht fuer die Suva oder habe ich keine Rechte in der Schweiz als Behinderter?

Die Suva hat mich sogar aufgefordert das ich mir einen ANwalt nehmen muss sonst wird die Suva nichts machen in meinem Fall und das war im 2008 und dann im 2012 ist herrausgekommen das ich Recht hatte. Jetzt haben wir 2016 und ich muss immer noch kaempfen weil mir die Hilfe auf eine Kranke Art verweigert wird (Mit gutem Gewissen gegen die Schweizer Gesetze vorgehen)


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